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Allgemeine Geschäftsbedingungen
... Fortsetzung
Sofern sich MaxFun.cc zur Einmahnung offener und fälliger Forderungen gegenüber Vertragspartnern der Dienste anderer Unternehmer, wie Inkassounternehmen oder Rechtsanwälte bedient, so ist der Vertragspartner zur Tragung der Kosten des Einschreitens dieser Unternehmen in folgendem Umfange verpflichtet: beim Einschreiten eines Inkassounternehmens: jene Kosten, die nach Maßgabe der Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über die Höchstsätze der Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen, BGB! 1996/141 in der jeweils geltenden Fassung, angemessen sind; beim Einschreiten eines Rechtsanwaltes die tarifmäßigen Kosten für die Informationsaufnahme und die Abfassung eines Anspruchsschreibens nach den Bestimmungen des RATG in der jeweils geltenden Fassung.
Falls vereinbarungsgemäß Zahlungen des Vertragspartners in Teilbeträgen zu leisten sind, wird Terminsverlust vereinbart. Sofern nicht bei Verbrauchergeschäften die Bestimmung des § 13 Konsumentenschutzgesetz Anwendung findet, tritt der Terminsverlust ein, wenn der Vertragspartner auch nur eine Teilleistung, sei es auch nur teilweise, nicht zum vereinbarten Fälligkeitstermin bezahlt, mit der Wirkung, dass der gesamte im Zeitpunkt des Eintrittes des Terminsverlustes noch aushaftende Restbetrag der Forderung von MaxFun.cc sofort zur Zahlung fällig ist und dem Vertragspartner bei Vertragsabschluss im Einzelfall eingeräumte Preisnachlässe und allfällige andere Begünstigungen gegenstandslos sind.
Die Aufrechnung mit offenen Forderungen des Vertragspartners gegenüber MaxFun.cc und die Einbehaltung von Zahlungen aufgrund behaupteter, aber von MaxFun.cc nicht anerkannter Gegenforderungen des Vertragspartners sind ausgeschlossen. Sofern das Rechtsgeschäft für den Vertragspartner ein Verbrauchergeschäft ist, gilt diese Bestimmung nach Maßgabe des § 6 Abs. 1 Z. 8 KSchG.
Gerichtsstand
Sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen dem User und MaxFun.cc unterliegen österreichischem Recht. Für Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis wird das zuständige Gerichte in Wien vereinbart. Gerichtsstand ist Wien! Sollten einzelne Bestimmungen dieser rechtlichen Hinweise unwirksam sein, wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Leistungsänderungen:
MaxFun.cc behält sich das Recht vor, die angebotenen Inhalte jederzeit zu ändern bzw. den Service auch ganz einzustellen.
Besondere Bedingungen für Sportpayment.com
Sportpayment.com ist ein Gemeinschaftsprojekt von MaxFun.cc und Pentek timing. Die automatisierte Zahlungsabwicklung erfolgt über die Firma paymentsolutions Beratungs und Informations GmbH kurz Qenta. Der Auftraggeber, insbesondere Veranstalter und Agenturen verpflichten sich, die original Texte und Logos zu verwenden. Für eine falsche Einbindung des Anmeldesystems wird keine Haftung übernommen.
Die Startgelder, Teilnehmergebühren und alle sonstigen Produkte des Anmeldesystems werden für den Veranstalter sowie auf Rechnung des Veranstalters durchgeführt. MaxFun.cc GmbH und Pentek timing KEG schließen jede Haftung aus. Bei grob Fahrlässig verursachtem Schaden wird maximal in der Höhe der Betriebsversicherung gehaftet. MaxFun.cc zahlt keine Startgelder zurück !
Die Abwicklung der Rückzahlungen hat der Veranstalter direkt mit dem Teilnehmer zu regeln. Eine Haftung von MaxFun.cc GmbH für Schäden des Auftraggebers aus jeglichem Rechtsgrund einschließlich höherer Gewalt, Fehlfunktionen oder Überlastungen in Kommunikationsnetzen und Gateways anderer Unternehmen, Verzug, Unmöglichkeit, Schlechterfüllung, positiver Forderungsverletzung, Produkthaftung und außervertraglicher (deliktischer) Haftung wird ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden wurde durch MaxFun.cc GmbH grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht. Für atypische oder nicht vorhersehbare Folgeschäden haftet MaxFun.cc GmbH auch bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz nicht.
Die Daten der Anmeldung werden elektronisch gespeichert. Die Firma Pentek timing hat jederzeit Einsicht in die Datenbank, wird aber in keinem Fall die Daten an dritte Firmen oder Personen weitergeben. Sollte der Veranstalter eine Übernahme der Daten zur Zeitmessung wünschen, dann können diese von Pentek timing ohne Rückfrage übernommen werden.
Der Teilnehmer stimmt bei der Registrierung automatisch der Zusendung des MaxFun.cc Newsletters zu. Der Newsletter erscheint maximal drei mal pro Monat und kann jederzeit nach dem ersten Erhalt wieder abbestellt werden.

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